Sterbekasse

Die Sterbekasse auf Gegenseitigkeit des Kreisfeuerwehrverbandes Untertaunus ist ein kleiner Versicherungsverein im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtgesetztes (VAG). Sie wurde im Jahr 1948 auf der Verbandsversammlung in Wehen unter der Bezeichnung "Sterbehilfe" ins Leben gerufen und hat den Zweck die Hinterbliebenen ihrer Mitglieder mit einer finanziellen Zuwendung zu unterstützen.

Ansprechpartner:
Geschäftsführer Sterbekasse
Björn Deyer
Kirchstr. 21
65232 Taunusstein
E-Mail: bjoern.deyer(at)kfv-untertaunus.de

Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei der Sterbekasse beantragt werden.

Beitrag:
Der monatliche Beitrag beträgt € 0,13. Der Beitrag wir einmal jährlich vom Geschäftsführer der Sterbekasse von den Beitragszahlern eingefordert. Beitragszahler sind: - einzelne Feuerwehren - Städte oder Gemeinden

Sterbegeld:
Das Sterbegeld beträgt gemäß Satzung € 200,-- (bei Tod während der Ausübung des Feuerwehrdienstes € 400,--). Durch Auszahlung von Überschüssen kann das Sterbegeld höher als in der Satzung festgelegt ausfallen. Nach dem Versicherungsmathematischen Gutachten aus dem Jahr 2005 beläuft sich die Höhe des Sterbegeldes auf € 220,--. Die Auszahlung des Sterbegeldes muss über den Vorsitzenden des jeweiligen Feuerwehrvereins an die Sterbekasse gemeldet werden.

Diese Angaben stellen nur einen kurze Übersicht über die Abläufe der Sterbekasse dar. Für eine vollständige Information wird auf die Satzung der Sterbekasse sowie im Einzelfall auf die jeweiligen Richtlinien der Aufsichtsbehörde verwiesen.

Downloadbereich:
Antrag Sterbegeld (doc-Datei - 28 KB)
Satzung Sterbekasse (pdf-Datei - 40 KB)